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Persönlichkeitsrechte im Internet gestärkt
Die Verantwortung für Provider wird vom Bundesgerichtshof (BGH-Urteil, VI ZR 93/10) in seiner Entscheidung vom 25.10.2011 klar definiert. Betroffene sind nun besser geschützt.
Finden sich in einem Blog bei einem Provider Aussagen mit unwahren und ehrenrührigen Inhalt, und meldet sich der Verletzte bei dem Provider mit der Aufforderung diese Inhalte mit unwahrem und/oder beleidigendem Inhalt zu löschen, dann hat der Provider sofort den Blogger zu kontaktieren und diesen innerhalb angemessener Frist zum Nachweis seiner Behauptungen aufzufordern. Kommt der Blogger dem nicht nach, wird der Eintrag gelöscht.
Gibt der Blogger eine Stellungnahme ab, wird diese dem Verletzten zur Stellungnahme übersandt mit der Aufforderung dies zu entkräften. Kann dies der Verletzte, dann ist der Eintrag zu löschen, ansonsten nicht. Bei anonymen Beiträgen sind diese sofort vom Provider zu löschen.
Damit ist die vermeintliche Macht der Feiglinge im Netz erheblich eingeschränkt worden.
BGH: Ein Tätig werden des Hostproviders ist nur veranlasst, wenn der Hinweis so konkret gefasst ist, dass der Rechtsverstoß auf der Grundlage der Behauptungen des Betroffenen unschwer – das heißt ohne eingehende rechtliche und tatsächliche Überprüfung – bejaht werden kann.
Insbesondere hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Rechte der unwahren und ehrenrührigen Behauptungen auch in Deutschland geltend gemacht werden können, selbst wenn der Provider seinen Sitz im Ausland hat. Auch damit hat der Bundesgerichtshof die Rechte der Betroffenen ehrenrühriger und unwahrer Aussagen noch einmal ausdrücklich gestärkt.
Jedoch benötigen wir nun noch eine Möglichkeit, solche Entscheidungen deutscher Gerichte im Ausland auch entsprechend von Amts wegen zuzustellen – soweit das Haager Zustellübereinkommen nicht greift – und zugleich vollstrecken zu können.
Erik Millgramm Rechtsanwalt
Meine Kanzlei
Auf den folgenden Seiten erhalten Sie Informationen über meine Person sowie meine anwaltlichen Tätigkeitsschwerpunkte und meine Kanzlei.
Nach meinem Verständnis ist der Anwalt Dienstleister. Als solcher habe ich stets das Ziel, für Sie bestmögliche Resultate zu erreichen.
Um dieses Ziel zu verwirklichen, ist es in einer immer komplexer werdenden Welt mehr und mehr erforderlich, sich zu spezialisieren und mit entsprechend spezialisierten Kolleginnen und Kollegen zu kooperieren, national wie international.
Aus diesem Grund habe ich nationale wie internationale Kooperationen geschlossen. Ich bin bundesweit tätig und berechtigt an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten in Deutschland als Anwalt aufzutreten.
Mein Schwerpunkt liegt seit mehr als 15 Jahren im Medienrecht – hier insbesondere dem Urheberrecht, Musikrecht, Presserecht, Lizenzrecht, Vertragsrecht, Markenrecht, Recht im Internet und Verlagsrecht.
Mandanten sind u.a. Künstler, Sänger , Musiker, national wie international, Schauspieler, TV-und Filmproduktionen, Produzenten, Plattenfirmen, Agenturen, Fotografen, und Verlage.